Dritt- und Viertklässler lernen Kinderrechte kennen
Im Rahmen des Projektes "Woche der Kinderrechte", geleitet von der Jugendpflegerin Katrin Friedrich von der VG-Rhein-Selz, nahmen die dritten und vierten Klassen am 27. und 28.9.2017 teil. Im Mittelpunkt stand dabei der Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention "Berücksichtigung des Kindeswillens".
Mit Astrid Lindgrens Geschichte "Pippi geht in die Schule" versuchte die Jugendpflegerin gemeinsam mit den Kindern herauszufinden, wie sich Pippi Langstrumpf im Schulalltag verhält und wie es bei den Kindern selbst ist. Zu Hause dürfen Kinder oftmals mitentscheiden, welchen Hobbys sie nachgehen, welche Freunde sie einladen oder sie überlegen und entscheiden mit bei der Wahl des Urlaubziels. Auch in der Schule entscheiden sie mit durch Klassensprecherwahl, über Spiele im Sportunterricht oder über Beschäftigungen im offenen Anfang.
Auf die Frage, welche Rechte sie als Kinder haben, hatten sie gleich einige Antworten bereit:
- das Recht auf Bildung (man darf in die Schule gehen);
- das Recht auf Essen und Trinken (die Eltern müssen uns mit Essen und Trinken versorgen);
- das Recht auf Schutz (die Eltern müssen uns beschützen und auf uns aufpassen);
- das Recht auf freie Freizeitgestaltung (jeder darf sich sein Hobby aussuchen);
- das Recht auf Privatsphäre (niemand darf einfach in mein Zimmer kommen)
Im Anschluss an die Unterrichtsstunden fand ein Luftballonwettbewerb statt. Mit den angebundenen Karten wolle man auch andere Menschen über die Kinderrechte informieren.
Für die zehn am weitesten geflogenen Ballons (aller teilnehmenden Grundschulen der VG) gebe es Preise zu gewinnen, verriet Frau Friedrich den Kindern.