Entschuldigungen und Beurlaubungen

Zur Vermeidung von Missverständnissen, möchten wir Sie gerne über die an unserer Schule gängige Handhabung informieren:

  1. Erkrankt Ihr Kind, informieren Sie uns bitte vor Unterrichtsbeginn bis spätestens 7.45 Uhr über unsere Schulapp Schoolfox. Der entsprechende Button heißt „Abwesenheit“. Dies gilt zugleich als schriftliche Entschuldigung. Sie müssen nichts weiter tun.

Wenn ein Kind unentschuldigt fehlt, ruft die Schule bei Ihnen zu Hause an (dies sollte jedoch nur in Ausnahmefällen vorkommen!). So können wir kontrollieren, ob Ihrem Kind auf dem Schulweg etwas zugestoßen ist. Sofern im Nachgang keine schriftliche Entschuldigung erfolgt, gilt dies als unentschuldigter Fehltag.

Wichtig: Achten Sie darauf, Ihr Kind jeden Tag auf’s Neue oder gleiche für mehrere Tage krankzumelden, sollte es länger als einen Tag fehlen. Andernfalls gelten diese Tage als unentschuldigt!

  1. Sollte Ihr Kind längere Zeit fehlen, informieren Sie die Klassenlehrerin über den voraussichtlichen Zeitraum des Fehlens.
     
  2. Für alle absehbaren Fehlzeiten (Arzttermin, Familienfest,...) ist die Beurlaubung vom Unterricht vorher zu beantragen. Dies ist wichtig für uns, damit wir planen können.

    Hier gilt:
    • einzelne Stunden beurlaubt der Fach- oder Klassenlehrer
    • eine Beurlaubung bis zu 3 Unterrichtstagen beurlaubt der Klassenlehrer
    • in anderen Fällen beurlaubt der Schulleiter


Ein solch "anderer Fall" ist insbesondere die Beurlaubung vor und nach den Ferien.
§36 Absatz 2 der Schulordnung besagt: "Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sollten nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten.
Die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden."

Bitte planen Sie Ihre Urlaubsreisen so, dass sie in den Ferienzeiten liegen. Nur so kann bei uns der Schulbetrieb reibungslos weiterlaufen.

 


Entschuldigungsformular

Förderverein-Beitrittsformular